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Weitere Informationen & Fragen

Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1
125 Euro
Pflegegrad 2
316 Euro
689 Euro
125 Euro
Pflegegrad 3
545 Euro
1.298 Euro
125 Euro
Pflegegrad 4
728 Euro
1.612 Euro
125 Euro
Pflegegrad 5
901 Euro
1.995 Euro
125 Euro

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Häufige Fragen

Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über oft gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten geben:

Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) je nach Hilfebedarf in einen Pflegegrad eingestuft. Dies bedeutet, sie haben ein Anrecht auf Hilfe durch die Pflegekasse. Der Pflegegrad muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Bei Fragen rund um den Antrag oder die Einstufung sind wir Ihnen sehr gerne behilflich!

Geldleistungen

bedeutet, dass der Klient das Geld von der Pflegekasse erhält. Der Pflegedienst rechnet dann alle erbrachten Leistungen direkt mit dem Klienten selber ab.

Sachleistungen

bedeutet, dass der Pflegedienst alle erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Wird das Pflegegeld jedoch nicht vollständig ausgeschöpft, so verfällt der Restbetrag.

Kombinationsleistungen

bedeutet, dass der Pflegedienst die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse abrechnet. Sollte ein Restbetrag jedoch übrig bleiben, so wird dieser dem Klienten anteilig ausgezahlt.

Beispiel:
Ein Klient besitzt den zweiten Pflegegrad. Der Pflegedienst erbringt dabei Leistungen im Wert von 344,50 € (50%) im Monat. Das würde bedeuten, der Klient würde noch 50 % der Geldleistungen ausgezahlt bekommen. Diese würden sich auf 158 € belaufen.

Jeder Klient mit einem Pflegegrad hat monatlich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 €.

Pflegehilfsmittel sind:

  • Hand- und Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • waschbare Bettschutzeinlagen

Bei der Beschaffung der Pflegehilfsmittel stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

02129 - 3 11 92 oder 0172 422 40 12