Leistungen
Grund- und Behandlungspflege
Die Grundpflege (Leistungen nach SGB XI) ist eine pflegerische Versorgung bei Menschen, die in ihrem Alltag Hilfe benötigen. Dazu zählt Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, den Prophylaxen sowie der Mobilität. Diese Leistungen werden, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist, von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen übernommen. In Ausnahmefällen können Leistungen auch von den Sozialämtern der Städte übernommen werden.
Die Behandlungspflege (Leistungen nach SGB V) ist eine medizinische Versorgung, die das ärztliche Behandlungsziel sichern soll. Sie erfolgt ausschließlich nach einer schriftlichen Verordnung des behandelnden Arztes und der Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse. Die Behandlungspflege wird ausschließlich von geeigneten Pflegekräften ausgeführt.
Behandlungspflege umfasst z. B.:
- Vitalzeichenkontrollen
- Injektionen
- Medikamente richten und verabreichen
- Wundversorgung
- Kompressionstherapien
- Katheterversorgung
- Portversorgung
- ...
Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen sind so genannte zusätzliche Betreuungsleistungen und dienen zur Entlastung des pflegenden Angehörigen. Dafür werden, unabhängig von Pflegegrad, monatlich 125,- € extra von Pflegekassen bereitgestellt.
Diese Leistungen umfassen bei uns z. B.:
- Spaziergänge
- Bastel- und Handarbeiten
- Gespräche
- gemeinsames Einkaufen
- Kaffee trinken
- ...
Verhinderungspflege
Der Gesetzgeber ermöglicht pflegenden Angehörigen bis zu 42 Tagen im Jahr, eine Auszeit zu nehmen. Während dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu einer Höhe von 1.162 €. Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege hat keinerlei Auswirkungen auf das Pflegegeld. Der Eigenanteil für z. B. Ernährungskosten, Investitionskosten kann zum Teil über die Entlastungsleistungen zurückerstattet werden.